Hygienekonzept

Institut für allgemeine und angewandte Ökologie e.V.
Bahnhofstraße 31
37181 Hardegsen

E-Mail: burg@oeko-institut-hardegsen.de

Corona-Hygienekonzept Jugendgästehaus
(Stand: 29.08.2021)

1. Einführung
2. Grundsätzliches
3. Informationen für Mitarbeitende
4. Eingangsbereich
5. Anmeldung
6. Teeküche/Aufenthaltsraum
7. Reinigung
8. Gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume
9. Personenaufzüge
10. Kommunikation gegenüber dem Gast

1. Einführung

Die Corona (SARS-CoV-2) – Pandemie erfordert eine dringende Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Hygienemanagements in den Jugendgästehäusern. Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Jugendgästehäuser als Gemeinschafts-unterkünfte, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektions-hygiene festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren.

Die nachfolgenden Hygienemaßnahmen verfolgen die Ziele:

  • die Gäste des Jugendgästehauses und die Bevölkerung durch die Unterbrechung der Infektionsketten zu schützen,
  • die wirtschaftliche Aktivität des Jugendgästehauses wiederherzustellen / zu erhalten,
  • die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern / zu erhalten,
  • Unterstützung im Arbeitsalltag zu bieten sowie
  • Sicherheit zu vermitteln und Ängste abzubauen.

Die vorliegenden SARS-CoV-2-Hygienmaßnahmen müssen stets an die aktuellen Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung angepasst werden (Wiederbelegungs-frist, gemeinschaftlich genutzte Sanitärrume etc.).

Aktuelle Corona-Regelungen unter:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Vermittlung gegenüber Mitarbeitenden:

Auf die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen sowie des Hygienemanage-ments ist allerhöchster Wert zu legen. Dies wird allen Mitarbeitenden vermittelt. Die nachfolgenden Arbeitsschutzmaßnahmen werden besprochen und erläutert, ggf. aufkommende Fragen beantwortet. Es wird dafür Sorge getragen, dass alle Mitarbei-tende die Maßnahmen und den dahinterstehenden Sinn verstehen sowie die Um-setzung akzeptieren. Somit können diese auch korrekt umgesetzt werden.

Zu verwendendes Desinfektionsmittel:

Zur Desinfektion können Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren) oder Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ angewendet werden.

Bei offenen Fragen oder auftretenden Problemen bitte folgende Schritte einhalten.

1.) Kontaktaufnahme zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unter (Tel.: 116 117) oder Hausarzt
2.) dem zuständigen Gesundheitsamt (Tel.: 05551 / 7080)

2. Grundsätzliches

Arbeitsschutzmaßnahme(n)

Im Jugendgästehaus muss ein/e Hygienebeauftragte/r sowie ein Hygieneteam (min. zwei Personen) benannt werden. Die Mitglieder des Hygieneteams sowie die / der Hygienebeauftragte müssen allen Mitarbeitenden bekannt sein.

Hygienebeauftragte/r:

Peter Thielbörger

Mitglieder des Hygieneteams:

1.) Ralf Spangenberg
2.) Frank Dietrich

Aufgaben:

  • Wöchentliche Situationsbewertung
  • Nachjustierung / Verbesserung / Anpassung
  • Ansprechpartner*innen für Gäste / Mitarbeitende inkl. Informationsweitergabe

 

Durch organisatorische Maßnahmen ist, wenn ggf. nicht anders umsetzbar, zu vermeiden, dass es bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt. Sollte dieser Fall festgestellt werden, so müssen versetzte Zeiten seitens der Hausleitung vorgegeben werden. Wo der Mindestabstand (1,5 m) nicht eingehalten werden kann, müssen Mund-Nase-Bedeckungen (medizinische Masken, FFP 2-Masken) getragen werden.

Wo möglich, muss mit festen Teams in unterschiedlichen Schichten gearbeitet werden, so dass bei einer Infektion nicht alle Mitarbeitenden in Quarantäne geschickt werden müssen und es dadurch ggf. zu einer Betriebsschließung kommt.

Mitarbeitende mit erhöhtem Risiko (z. B. Vorerkrankung) sollte ein Wechsel der Arbeitsaufgaben etc. angeboten werden.
Während der (Raucher-) Pausen müssen die Sicherheitsabstände (min. 1,5 m) eingehalten werden. Ggf. müssen Pausenzeiten versetzt organisiert werden (Pausenplan).
Mitarbeitende müssen ausreichend Abstand (min. 1,5 m) zu anderen Personen halten (Abstandslinien/-bereiche auf dem Boden).

3. Informationen für Mitarbeitende

Die Mitarbeitenden müssen darüber informiert werden, dass an der Anmeldung Informationen des RKI zu finden sind, die darüber Auskunft geben, wie mit Verdachtsfällen von COVID-19 umzugehen sind und wie diese gemeldet werden müssen. 

Siehe unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html.

Mitarbeitende müssen einfache Nachfragen bzgl. Hygiene und Infektionsschutz im Betrieb beantworten können. Bei tiefgreifenden Nachfragen müssen die Mitarbei-tenden wissen, dass auf die / den Hygienebeauftragte/n verwiesen werden muss.

Es muss auf eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln bei den Gästen geachtet werden. Die Hausleitung muss über entsprechende Vorkommnisse informiert werden.

Krank wirkende Gäste (Symptome wie Fieber, Husten etc.) müssen der Hausleitung unverzüglich gemeldet werden.

4. Eingangsbereich und Wegeführung

Am Eingang des Jugendgästehauses werden den Gästen Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt (mögliche Auslobungen: begrenzt viruzid, begrenzt viruzid plus und viruzid) und per Hinweisschild auf die Nutzung verwiesen.
Soweit möglich, werden Eingangstüren geöffnet gelassen (Lüftung).

Die Gäste werden bereits am Eingang über wichtige Verhaltensregeln (z. B. Hust- und Niesetikette, Hygiene- und Abstandsregeln, Wegeführung) informiert.

Es wird ein abgeschlossener Raum im Eingangsbereich für die Durchführung eines Corona-Schnelltests eingerichtet.
Die Wegeführung in den engen Fluren erfolgt nach der Einbahnstraßen-Regelung. Die Laufrichtung wird durch Markierungen deutlich angezeigt.

Der Zutritt betriebsfremder Personen ist nach Möglichkeit auf ein Minimum zu be-schränken. Kontaktdaten betriebsfremder Personen sowie Zeitpunkt des Betretens / Verlassens der Arbeitsstätte / des Betriebsgeländes sind zu dokumentieren.

Des Weiteren müssen betriebsfremde Personen über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 gelten.

Gäste werden darüber informiert (Hinweisschilder), dass sie täglich sowie bei der Abreise alle verfügbaren Fenster öffnen. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

5. Anmeldung und Aufenthalt

Die Abstandsregelungen am Arbeitsplatz der Anmeldung müssen eingehalten werden.

Die Mitarbeitenden tragen Mund-Nasen-Bedeckungen und (ggf. Einmalhand-schuhe).

Vor der Anmeldung werden Abstandslinien / -bereiche (min. 1,5 m) kenntlich gemacht. Das Anmeldungs-Büro ist nur einzeln von externen Personen zu betreten. Die Mitarbeitenden müssen darauf achten, dass eine Gruppenbildung vor dem Anmeldungs-Büro vermieden wird.

An der Anmeldung sind die wichtigsten Hygieneregeln in mehreren Sprachen dargestellt. 

Download unter:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/informationen-in-anderen-sprachen.html

Merkblätter zu der Hust- und Niesetikette, den wichtigsten Hygieneregeln und dem richtigen Händewaschen werden bereitgehalten und ggf. ausgegeben.

Die Gäste erhalten die Informationen zu den aktuellen Hygieneregeln des Jugend-gästehauses mit der Buchungsbestätigung sowie unmittelbar vor dem Aufenthalt per E-Mail.

Im Anmeldungs-Büro besteht die Möglichkeit, einen Corona-Schnelltest durchzu-führen.

Es werden zusätzliche Räume vorbehalten, die zur frühzeitigen Isolierung infizierter Personen genutzt werden können.

Bei Anreise ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests einer anerkannten Stelle vorzulegen der nicht älter als 24 Std. ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann ein Selbsttest vor Ort unter unserer Beobachtung durchgeführt werden.

Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. (Wird auf dem Internationalen Schulbauernhof durchgeführt)

Die Kontaktdaten der Gäste werden zum Zweck der Nachverfolgbarkeit einer Infektionskette auf dem Internationalen Schulbauernhof erhoben.

Die Belegung der Zimmer erfolgt in Einzelbelegung/Doppelbelegung. Die Mehrfachbelegung von Schlafräumen wird nur Partnern bzw. engen Familienangehörigen oder Personen einer Kohorte gestattet. Soweit möglich werden Zimmer mit DU / WC vergeben. Gästezimmer ohne eigenen Sanitärbereich muss ein Teil des Gemeinschaftssanitärbereichs zugeordnet werden (Zettel mit der Zimmernummer an den Toiletten- bzw. Duschtüren).

Die Gäste müssen darüber belehrt werden, dass der Besuch von fremden Zimmern / Sanitärräumen o. ä. nicht gestattet ist.

Größere Gruppen müssen, wenn möglich, einen eigenen separaten (Gruppen-) Raum erhalten (Abstandsregeln). Dieser ist ggf. anderen Gästen des Jugendgästehauses deutlich kenntlich zu machen und abzugrenzen.

Genutzte Zimmer dürfen erst wieder nach einer gründlichen Reinigung/Desinfektion und Lüftung vergeben werden. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

Es gilt eine Wiederbelegungsfrist von einem Tag. D. h., dass eine Neubelegung des Zimmers erst am nächsten Tag nach Ende der vorherigen Belegung erfolgen darf. Durch diese Regelung soll die Infektionswahrscheinlichkeit zwischen verschiedenen Kohorten verringert werden. 

Siehe:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faqs-186294.html

Schlüssel müssen unverzüglich nach Rückgabe und vor Ausgabe mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.

6. Teeküche/Aufenthaltsraum

Küchenutensilien, die nicht heiß (min. 60° Celsius) abgewaschen werden können, und Oberflächen müssen nach jeder Benutzung mit einem Flächendesinfektions-mittel gereinigt werden.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Einmalhandschuhe ist für alle in den Bereichen der Teeküche, Ausgabe und Geschirrrücknahme Pflicht – auch wenn der Mindestabstand eingehalten wird.

Reinigungstücher, Lappen, Handtücher, Mopps etc. müssen wesentlich häufiger gewechselt und entsprechend heiß (min. 60° Celsius) gewaschen werden, da Hitze Viren abtötet.

Alle Tische und Stühle sind mit einem Mindestabstand von 1,5 m voneinander zu platzieren. Enger stehende Tische müssen entfernt oder als nicht nutzbar ge-kennzeichnet werden.

Vor dem Aufenthaltsraum stehen den Gästen Desinfektionsspender inkl. Hinweis-schilder zum „richtigen“ Einsatz zur Verfügung.
Auf allen Tischen stehen Aufsteller zu den wichtigsten Hygieneregeln und den Hust- und Niesetiketten.
Das Entnehmen von Besteck und Geschirr etc. aus den Schränken der Teeküche muss mit Einmalhandschuhen erfolgen.
Einmal den Schränken entnommenes auch nicht genutztes Besteck, Teller etc. sind unmittelbar der Reinigung zuzuführen. Die Reinigung muss bei Temperaturen über 60°C erfolgen, da nur so eine die Desinfektion des Geschirrs ermöglicht wird. Dreckiges / benutztes Geschirr darf nur mit Einmalhandschuhen angefasst werden.

Bei dem Verräumen des sauberen Geschirrs etc. müssen Einmalhandschuhe getragen werden.

Die Tische sind nach jeder Nutzung zu reinigen.

Um trockene Luft zu vermeiden, müssen Räumlichkeiten sowohl vor als auch nach der Nutzung intensiv gelüftet werden (ggf. auch während den Mahlzeiten). In größeren Wasserteilchen sinken die Viren in der Luft schneller auf den Boden und können so eine Ausbreitung ggf. einschränken.

7. Reinigung

Da das Corona-Virus nach derzeitigem Wissenstand auch auf Flächen eine Zeit lang überlebt, ist der Reinigungsplan (Reinigungsintervalle) entsprechend anzupassen. Insbesondere alle Flächen am Arbeitsplatz, die häufig mit den Händen berührt werden, müssen täglich gereinigt und desinfiziert werden. Dazu gehören z. B. Anmeldung, Oberflächen inkl. Türklinken, Haltegriffe, Lichtschalter, Handläufe, Aufzugsknöpfe.

Darüber hinaus müssen die Verkehrsflächen mindestens 2 x täglich (morgens und abends) gereinigt und desinfiziert werden.
Allen Mitarbeitenden muss die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitsflächen selbst zu reinigen und zu desinfizieren.

Werkzeuge und Arbeitsmittel (z. B. Reinigungswagen, Lappen, Eimer) sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.

Die Reinigungslappen und Tücher sind nach jedem Raumwechsel gründlich zu waschen oder auszutauschen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Einmalhandschuhe ist für alle Mitarbeitenden in der (Zimmer-)Reinigung Pflicht. Dies gilt auch bei dem Umgang mit dreckiger Wäsche, Mülleimern etc.

Während der Zimmerreinigung, insbesondere nach dem Gästewechsel, sind die Zimmer ausgiebig zu lüften.
Das (Reinigungs-)Personal muss die Hausleitung unverzüglich über krank wirkende Gäste (Symptome wie Fieber, Husten etc.) auf den Zimmern / Fluren informieren.

8. Gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume

Sofern möglich sollten nur Zimmer mit Dusche / WC vergeben und die gemein-schaftlichen Sanitärräume geschlossen und mit einem entsprechenden Hin-weisschild versehen werden.

Sollte dies nicht möglich sein, muss Gästezimmern ohne eigenen Sanitärbereich ein Teil des Gemeinschaftssanitärbereiches zugeordnet werden (Zettel mit Zimmernummern an den Toiletten- / Duschtüren).

Zum Trocknen der Hände nach dem Händewaschen müssen Handtuchspender verwendet werden.

Es muss ein Aushang der Reinigungszyklen mit täglicher Unterschrift der Reinigungskraft erfolgen.

Hinweise zum „richtigen“ Händewaschen und Desinfizieren müssen gut sichtbar angebracht werden.

9. Personenaufzüge

Personenaufzüge dürfen gleichzeitig maximal mit einer Person oder mit mehreren Personen des gleichen Haushalts/Kohorte gefahren werden.

An den Eingängen der Fahrstühle auf allen Stockwerken müssen die ent-sprechenden Verhaltensregeln in Bezug auf das Fahren mit dem Aufzug gut sichtbar angebracht werden.

10. Kommunikation gegenüber dem Gast

Im Jugendgästehaus müssen Gäste den Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft finden. Ggf. verwenden die Reinigungskräfte kleine Zettel, die die Reinigung kennzeichnen (z. B. „Hier wurde gereinigt!“).

In allen Fluren, Gästezimmern, gemeinschaftlichen Toiletten im Aufenthalts-raum/Teeküche und an der Anmeldung müssen die Gäste gut sichtbare Infor-mationen zum Hygienemanagement, der Hust- und Niesetikette sowie den 10 Hygieneregeln finden.

Die Gäste erhalten die Informationen zu den aktuellen Hygieneregeln des Jugend-gästehauses mit der Buchungsbestätigung sowie unmittelbar vor dem Aufenthalt per E-Mail.